Grüngutdeponie

Die Grüngutdeponie hat seit Sonntag, den 03.12.2023 bis in das Frühjahr 2024 geschlossen.

Die Zwischenlagerstätte für pflanzliche Abfälle in der ehemaligen Kiesgrube an der B22 ist in diesem Jahr letztmals am

Samstag, den 02.12.2023

von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr

geöffnet.

Bis zur Wiedereröffnung im Frühjahr 2024 dürfen keinerlei Anlieferungen erfolgen. Widerrechtliche Ablagerungen werden verfolgt und gegen die Verursacher Bußgeldverfahren eingeleitet.

Den Termin der Wiedereröffnung im Frühjahr 2024 werden wir rechtzeitig über die Presse, Homepage und Social Media bekannt geben.

 

Aus den Gartenabfällen der warmen Jahreszeit wird in den Kompostwerken Qualitätsgütekompost hergestellt. Kunststoffbeutel, Kehricht, Sägemehl dürfen nicht in den Containern landen. Es soll ausgeschlossen werden, dass Reste von Holzschutzmitteln, Steinchen und Zigarettenkippen die Qualität des Kompostes verschlechtern, schließlich soll der ausgereifte Kompost in Pflanzungen Verwendung finden.

Das Landratsamt weist wieder darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühren erhalten, lediglich holzigen Astschnitt einwerfen dürfen. Nur wer Laub und Grasschnitt vollständig selbst kompostiert, hat Anspruch auf den reduzierten Gebührensatz. Dies wird immer wieder überprüft. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt.


Ihr Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Sachgebiet Abfallwirtschaft
Abfallberater Herr Matthias Lexhaller
Tel.: +49 (0) 9602 79-3530
E-Mail: abfallwirtschaft.info(at)neustadt-service.de
Internet: www.neustadt.de/beratung-service/abfallwirtschaft/