Grüngutdeponie
Die Grüngutdeponie hat ab Sonntag, den 01.12.2024 bis in das Frühjahr 2025 geschlossen.
Die Zwischenlagerstätte für pflanzliche Abfälle in der ehemaligen Kiesgrube an der B22 ist in diesem Jahr letztmals am
Samstag, den 30.11.2024
von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
geöffnet.
Bis zur Wiedereröffnung im Frühjahr 2025 dürfen keinerlei Anlieferungen erfolgen. Widerrechtliche Ablagerungen werden verfolgt und gegen die Verursacher Bußgeldverfahren eingeleitet.
Den Termin der Wiedereröffnung im Frühjahr 2025 werden wir rechtzeitig über die Presse, Homepage und Social Media bekannt geben.
Aus den Gartenabfällen der warmen Jahreszeit wird in den Kompostwerken Qualitätsgütekompost hergestellt. Kunststoffbeutel, Kehricht, Sägemehl dürfen nicht in den Containern landen. Es soll ausgeschlossen werden, dass Reste von Holzschutzmitteln, Steinchen und Zigarettenkippen die Qualität des Kompostes verschlechtern, schließlich soll der ausgereifte Kompost in Pflanzungen Verwendung finden.
Das Landratsamt weist wieder darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühren erhalten, lediglich holzigen Astschnitt einwerfen dürfen. Nur wer Laub und Grasschnitt vollständig selbst kompostiert, hat Anspruch auf den reduzierten Gebührensatz. Dies wird immer wieder überprüft. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt.
Standort
Die Grüngutdeponie befindet sich in der Jahnstraße, nähe Kreisbauhof.
Mittwoch: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ihr Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Sachgebiet Abfallwirtschaft
Abfallberater Herr Matthias Lexhaller
Tel.: +49 (0) 9602 79-3530
E-Mail: abfallwirtschaft(at)neustadt.de
Internet: www.neustadt.de/beratung-service/abfallwirtschaft/