Unser Tipp: Wenn Sie der Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, werden die Steuern und Gebühren automatisch zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt von Ihrem Bankkonto abgebucht. Das Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. Es kann hier heruntergerladen werden und ist unbedingt postalisch (nicht per E-Mail!) an die Gemeindeverwaltung zu übermitteln.
Steuerhebesätze
Fälligkeit: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November eines jeden Kalenderjahres
Grundsteuer A
280 v.H.
Grundsteuer B
280 v.H.
Gewerbesteuer
300 v.H.
Hundesteuer
Fälligkeit: Die Steuerschuld wird erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 15. Februar eines jeden Jahres fällig.
1. Hund
30 €
1. Kampfhund
400 €
2. Hund
50 €
2. Kampfhund
500 €
für jeden weiteren Hund
60 €
für jeden weit. Kampfhund
600 €
Wasser- und Kanalgebühren
Fälligkeit der Vorauszahlungen: 15.06., 15.09., 15.12. eines jeden Jahres. Die Abrechnung erfolgt im Dezember/Januar mittels Ablesekarte.
Frischwasser
3,95 € je Kubikmeter zzgl. 7% Mehrwertsteuer = 4,23 €
Abwasser
2,59 € je Kubikmeter (auf Kanalgebühren wird keine Mehrwertsteuer erhoben)
2,33 € je Kubikmeter (wenn von einem Gundstück nur Schmutzwasser eingeleitet werden darf)
Grabnutzungsgebühr
Die Gebühren gelten für einen Neuerwerb bzw. für eine Verlängerung um 15 Jahre.
Bei einer Verlängerung um 5 bzw. 10 Jahre verringern sich die Gebühren entsprechend.
Einzelgrab
600 €
Urnenerdgrab / Urnennische / Urnenfeld
600 €
Doppelgrab und Gruft
1.150 €
Gruftgrab Übergröße
2.100 €
Baumgrabstätte Wiese
500 €
► Alle weiteren Gebühren für die Friedhofsbenutzung können Sie in der entsprechenden Friedhofsgebührensatzung hier nachlesen.
Herstellungsbeiträge
Wasser
Geschossfläche
5,36 € / m² (netto)
5,74 € / m² (brutto)
Grundstücksfläche
1,69 € / m² (netto)
1,81 € / m² (brutto)
Abwasser
Geschossfläche
13,26 € / m²
Grundstücksfläche
2,55 € / m²